Ganztag – Häufige Fragen und Antworten

Unsere Schule befindet sich auf dem Weg zur Ganztagsschule. In diesem Entwicklungsprozess entstehen naturgemäß viele Fragen. Gemeinsam mit dem Elternbeirat haben wir die häufigsten Anliegen gesammelt und nach aktuellem Wissens- und Kenntnisstand sowie nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet.

Die Antworten spiegeln den derzeitigen Stand der Planung wider. Anpassungen sind möglich, sobald neue Informationen vorliegen oder Entscheidungen getroffen werden. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Sie kontinuierlich mitzunehmen.

ᐯ 1. Was ist die gebundene Ganztagesschule?

Mit ‚gebunden‘ ist eine verbindliche Anwesenheit gemeint. Bei einem 4×8‑Modell bedeutet dies beispielsweise, dass die Kinder von Montag bis Donnerstag jeweils von 7:50 bis 15:50 Uhr anwesend sind. Am Freitag gilt eine Anwesenheitspflicht bis 12:15 Uhr.

ᐯ 2. Ab wann kann die Ganztagsschule umgesetzt werden?

Bei Zusage der Stadt dauert die Umsetzung etwa 2-3 Jahre. Aktuell kann keine verbindliche Aussage über konkreten Startzeitpunkt getroffen werden, da die Umbaumaßnahmen nicht eingestielt sind.

ᐯ 3. Was ändert sich für den Anspruch auf Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten?

Falls der gebundene Ganztag nicht umgesetzt wird, haben alle Grundschulkinder der 1. Klassen ab dem Schuljahr 2026/2027 Anspruch auf SKB (Schulkindbetreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten), alle anderen Kinder, also 2. bis 4. Klassen haben keinen Anspruch. Einen Anspruch auf Nachmittagsbetreuung hätten alle Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 nur bei einer Ganztagsschule.

Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Grundschulkinder (Klassen 1 bis 4) in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

ᐯ 4. Haben in einer gebundenen Ganztagsschule alle Grundschulkinder Anspruch auf eine Betreuung innerhalb der verlängerten Schulzeit?

Ja! Denn in der GTS (Ganztagsschule) hat die Schule die Pflicht, eine Betreuung innerhalb der regulären Schulzeiten zu gewährleisten (z.B. im 8-Stunden Modell Montag – Donnerstag bis 15:50 Uhr, freitags bis 12:15 Uhr). Im Anschluss kann über die Stadt Freiburg eine zusätzliche Betreuung bis 17 Uhr – bei Bedarf auch bis 18 Uhr- gebucht werden.

ᐯ 5. Haben die Kinder mehr Unterrichtsstunden in der Ganztagsschule?

Nein! Die Kinder haben keine zusätzliche Unterrichtsstunde verglichen mit dem aktuellen Stundenplan. Der Schultag wird entzerrt und erlaubt eine freiere Gestaltung für Kinder, Lehrer und Betreuer. Die Schultage enthalten mehr Bewegungszeit, Projektzeit, Lernzeit, Freies Spiel und sonstige Aktivitäten und erlauben den Kindern eine entspanntere Schulzeit.

ᐯ 6. Wie würde der Stundenplan aussehen?

Aktuell sieht er bei den meisten Grundschülern wie folgt aus:

Die SKB Betreuung ist Sache der Stadt Freiburg, und die Schule hat weder die Pflicht noch die Möglichkeiten, diese zu beeinflussen oder zu gestalten.

Beim gebundenen Ganztag nach dem Modell 4×8 Stunden würde der Stundenplan wie folgt aussehen (NUR Beispiel!):

ᐯ 7. Hätten Kinder noch Hausaufgaben?

Nein! Bei einer Ganztagsschule bekommen Kinder in der Regel keine Hausaufgaben.

ᐯ 8. Ist die Weiherhof Grundschule geeignet als Ganztagsschule?

An der Weiherhof-Grundschule sind derzeit ca. 98 Prozent unserer Schülerinnen und Schüler in der Schulkindbetreuung (SKB) angemeldet. Insgesamt besteht ein großer Bedarf an Betreuungsplätzen, weshalb eine verlässliche Betreuung an unserer Schule von besonderer Bedeutung ist.

67% der Kinder sind im 17h Modul, und es gibt noch eine Warteliste für dieses Modul.

29% der Kinder sind im 14h Modul, und es gibt noch eine Warteliste für dieses Modul.

Für das große Ferienmodul gibt es eine lange Warteliste.

ᐯ 9. Braucht es bauliche Maßnahmen an der Weiherhofschule?

Das wird aktuell geprüft. Vor allem braucht es eine größere Mensa sowie mehr Ausweich- und Ruheräume für Lehrer und Schüler. Im vergangenen Schuljahr haben wir vom Elternbeirat durchgesetzt, dass wir vor den Umbauten angehört werden und in die Planung eingebunden werden. Die Vorsitzenden haben über den Gemeinderat erwirkt, dass die Umbaumaßnahmen nicht ausschliesslich auf das Rucksackmodell begrenzt werden.

ᐯ 10. Würde die Weiherhofschule Lehrer/innen verlieren? Hätte die Weiherhofgrundschule Probleme, Lehrer/innen zu ersetzen?

Die Weiherhof‑Grundschule behält die vorhandenen Unterrichtsstunden bei. Durch den Ganztagsbetrieb werden zusätzlich weitere Lehrerstunden bereitgestellt, so dass das Stundenangebot erweitert wird.

ᐯ 11. Die SKB hat jetzt schon Probleme, Mitarbeiter zu finden. Regelmäßig fehlen zum Schuljahresbeginn ausreichend Mitarbeiter, um allen Erstklässlern einen Betreuungsplatz anzubieten. Würde das Problem durch den gebundenen Ganztag gelöst werden?

Durch das Ganztagsangebot ist eine verlässliche Unterrichtsversorgung und Betreuung sichergestellt. Dafür werden vor allem Lehrkräfte eingesetzt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Monetarisierung, über die weitere Personen – zum Beispiel Mitarbeitende der Schulkindbetreuung – finanziert werden können. Die Organisation liegt dabei federführend bei der Schule.

ᐯ 12. Gibt es einen Anspruch auf Schulbezirkswechsel?

Eltern haben immer die Wahl, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule anmelden möchten oder nicht. Ist die Schule auf Antrag des Schulträgers und nach Anhörung der Schulkonferenz verbindliche Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler, so können Eltern, die ihr Kind nicht an einer verbindlichen Ganztagsschule beschulen lassen wollen, einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen. Ebenso besteht für Eltern, in deren Schulbezirk keine Ganztagsgrundschule vorhanden ist, bei Bedarf auf Antrag die Möglichkeit, dass ihr Kind an eine Grundschule mit Ganztagsbetrieb in einen anderen Schulbezirk wechselt. Diese Wechselmöglichkeiten sind als „wichtiger Grund“ im Schulgesetz verankert (§ 76 Absatz 2 Nummer 3).

ᐯ 13. Müssen die Eltern mehr für den Ganztag bezahlen? 

Der Unterricht an öffentlichen Ganztagsschulen in Baden-Württemberg ist kostenfrei. Kosten können jedoch für das Mittagessen und, je nach Kommune, für ergänzende Betreuungsangebote anfallen.

ᐯ 14. Wie werden Vereine einbezogen und gibt es dafür Sondermittel? Mehr finanzielle Ressourcen etc.? 

Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG können zur Einbindung außerschulischer Partner (z. B. Sportverein, Musikschule, Jugendhilfe etc.) maximal 50 Prozent, ab Schuljahr 2025/2026 maximal 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren und damit die Angebote außerschulischer Partner im Ganztagsschulbetrieb finanzieren. Die Vereine werden für die AG-Angebote eingebunden.

Eltern können sehr gerne Vereine vorschlagen, jedoch bitte noch nicht betreffend Ganztag die Vereine anschreiben oder angehen.

ᐯ 15. Ab wann wird konkret der gebundene Ganztag eingeführt (laut Planung) und wird es gleich für alle Klassen eingeführt, oder beginnend mit den 1. Klassen?

Noch zu beantworten

ᐯ 16. Warum gibt es kein offenes Ganztageskonzept?

Noch zu beantworten